Feuerwerkskörper explodiert auf Dixi-Toilette – Kündigung rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Krefeld hatte folgenden Fall zu entscheiden:Ein Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage erhoben, nachdem er gekündigt worden war.

Grund der Kündigung war, dass ein Feuerwerkskörper in einem Dixi-Klo explodiert ist, der von Ihm zuvor dort angebracht oder hinein geworfen wurde; der genaue Tathergang ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Durch die Explosion erlitt der sich auf der Toilette befindende Arbeitskollege einige Verletzungen, die zu einer 3-wöchigen Arbeitsunfähigkeit führten.

Das AG Krefeld sah in dem Verhalten des Klägers eine schwere Verfehlung. Feuerwerkskörper können erhebliche Verletzungen zufügen. Erschwerend kam hier hinzu, dass dem Geschädigten keine Möglichkeit zur Flucht gegeben war. Eine so schnelle Reaktion zur Flucht war von Ihm nicht zu erwarten.br> Keinen Anklang fand zum einen die Begründung des Klägers, dass der Umgangston auf dem Bau im Allgemeinen rauer sei, zum anderen, dass Neckereien zum Arbeitsalltag einfach dazugehören.
 
Arbeitsgericht Köln, Urteil ArbG Krefeld 2 Ca 2010 12 vom 30.11.2012
[bns]
 

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